Ihr Ansprechpartner für Anfragen zu Promotionen und Habilitationen an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie ist das Promotionsbüro.
Montags bis donnerstags von 9:00 - 15:00 Uhr
freitags von 9:00 - 12:00 Uhr
in Gebäude 3407 (Callinstr.34), 1. OG, Raum 139
Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Besuch einen Termin
per E-Mail: promotion@fbg.uni-hannover.de oder telefonisch unter Tel. 0511 762 19147
Ablauf eines Promotionsverfahrens
Jede Doktorandin und jeder Doktorand muss zur Erlangung des Doktortitels drei Anträge stellen:
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Schritt 1: Die Zulassung zur Promotion
Vor Beginn mit der Arbeit an der Dissertation ist von der Doktorandin/dem Doktoranden ein formloser Antrag auf Zulassung zur Promotion im Promotionsbüro einzureichen. Diesem Antrag ist der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer der folgenden Studiengänge mit einem Diplom oder Master beizufügen:
- ein ingenieurwissenschaftliches Studium in einem wissenschaftlichen Studiengang,
- ein mathematisches oder naturwissenschaftliches Studium in einem wissenschaftlichen Studiengang.
- ein sonstiges Studium in einem wissenschaftlichen Studiengang,
- ein fachlich einschlägiges Studium an einer deutschen Fachhochschule.
Bei einer persönlichen Abgabe im Promotionsbüro sind das Original und eine Fotokopie mitzubringen, eine vorherige Beglaubigung ist dann nicht erforderlich.
Daneben sind dem Antrag beizufügen:
- die Angabe des in Aussicht genommenen Themas der Dissertation,
- die Zusage über die Betreuung von einem Mitglied der Hochschullehrergruppe der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie,
- ein Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs und
- eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche.
Die Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer im Fakultätsrat entscheiden über mögliche Auflagen.
Hat die Doktorandin/der Doktorand die Zulassung zur Promotion erhalten, kann mit der Anfertigung der Dissertation begonnen werden. Evtl. erteilte Auflagen können parallel geleistet werden und sind spätestens bis zur Vorlage des Promotionsgesuchs zu erfüllen.
Bitte denken Sie daran, dass innerhalb eines Jahres nach Zulassung/Annahme dem Dekanat eine Betreuungsvereinbarung (im LUH-Netz abrufbar) vorzulegen ist.
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Schritt 2: Die Immatrikulation
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zum 01.01.2007 sollen sich Doktorandinnen und Doktoranden gemäß § 9 Abs. 2 S. 4 NHG als Promotionsstudierende einschreiben.
Die Einschreibung erfolgt im Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover in die Promotionsstudiengänge
- Bauingenieurwesen oder
- Geodäsie und Geoinformatik
Für den Prozess der Einschreibung informieren Sie sich bitte auf folgender Webseite unter dem Punkt „Zulassung und Einschreibung“: https://www.uni-hannover.de/de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion
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Schritt 3: Der Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens
Zu gegebener Zeit wird dann ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro eingereicht. In diesem Antrag sollten neben dem Titel der Dissertation auch die vorgesehenen Referenten genannt werden. Sofern es sich bei den Referenten nicht um Hochschullehrer der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie handelt, sind außerdem deren Anschriften anzugeben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Exemplar der Dissertation
- eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
- ein tabellarisch dargestellter Lebenslauf
- eine eidesstattliche Versicherung
a. die Regeln der geltenden Promotionsordnung zu kennen und eingehalten zu haben und mit einer Prüfung nach den Bestimmungen der Promotionsordnung einverstanden zu sein,
b. die Dissertation selbst verfasst zu haben (Selbständigkeitserklärung), keine Textabschnitte von Dritten oder eigener Prüfungsarbeiten ohne Kennzeichnung übernommen und alle von ihr oder ihm benutzten Hilfsmittel und Quellen in seiner Arbeit angegeben zu haben,
c. Dritten weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Vermittlungstätigkeiten oder für die inhaltliche Ausarbeitung der Dissertation erbracht zu haben (d.h. die wissenschaftliche Arbeit darf weder in Teilen noch in Gänze von Dritten gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung erworben oder vermittelt worden sein),
d. die Dissertation noch nicht als Prüfungsarbeit für eine staatliche oder andere wissenschaftliche Prüfung eingereicht zu haben,
e. ob sie bzw. er die gleiche oder eine in wesentlichen Teilen ähnliche Arbeit bei einer anderen Hochschule als Dissertation eingereicht hat und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis; zugleich ist mitzuteilen, ob eine andere Abhandlung als Dissertation eingereicht wurde und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis. - eine Kopie der zwischen Doktorandin oder Doktorand, einem Mitglied des Promotionskollegiums, der Dekanin oder dem Dekan und der Betreuerin oder dem Betreuer abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung (im LUH-Netz abrufbar).
Lebenslauf, Zusammenfassungen (D/E) und die Selbständigkeitserklärung sind zusätzlich auch noch einmal in die Dissertation einzubinden.
Es wird empfohlen, den vorgesehenen Referenten ebenfalls je ein Exemplar der Dissertation zukommen zu lassen.
Der Dekan / Die Dekanin legt den Antrag in der nächstmöglichen Sitzung dem Fakultätsrat vor. Die Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer im Fakultätsrat eröffnet das Promotionsverfahren durch Einsetzung der Promotionskommission.
Ist das Promotionsverfahren eröffnet, lädt der Dekan / die Dekanin die Referenten zur Prüfung ein und teilt ihnen mit, dass die weitere Organisation (Terminplanung) durch die Doktorandin/den Doktoranden erfolgt.
Danach ist es Aufgabe der Doktorandin/des Doktoranden, mit allen Mitgliedern der Promotionskommission einen Prüfungstermin festzulegen. Dieser Termin muss auch mit dem Promotionsbüro abgestimmt sein, da nicht mehrere Promotionen gleichzeitig stattfinden dürfen.
Ist dieser Termin gefunden, trägt die Doktorandin/der Doktorand dafür Sorge, dass die Berichte/Gutachten rechtzeitig drei Wochen (und einen Tag) vor dem Termin der mündlichen Prüfung im Promotionsbüro eingehen. Der Dekan / Die Dekanin gewährt den Hochschullehrern der Fakultät über einen Zeitraum von zwei Wochen Einsicht in die Gutachten.
Spätestens acht Tage vor dem Termin des Vortrages mit anschließender mündlicher Prüfung teilt die Doktorandin/der Doktorand dem Promotionsbüro den Raum für den Vortrag mit, sodass der Dekan rechtzeitig die Einladung versenden kann.
Nach der mündlichen Prüfung wird der Doktorandin/dem Doktoranden mitgeteilt, welche Auflagen noch zu erfüllen sind, bevor die Dissertation gedruckt werden kann. Eine Urkunde wird erst angefertigt, wenn die Doktorandin/der Doktorand die Druckfreigabe des Doktorvaters oder des Vorsitzenden der Promotionskommission im Promotionsbüro einreicht.
Bevor die Urkunde ausgehändigt wird, muss die Bescheinigung der UB/TIB über die Ablieferung der Pflichtexemplare und ein Exemplar der Dissertation im Promotionsbüro eingegangen sein.
Termine
Anträge auf Zulassung/Annahme zur Promotion und Anträge auf Eröffnung von Promotionsverfahren müssen zu den nachfolgenden Terminen im Promotionsbüro vorliegen, um auf der nächstmöglichen Sitzung des Fakultätsrats behandelt werden zu können.
Abgabefrist für Anträge bis dienstags, spätestens 10:00 Uhr | Fakultätsrat |
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24.09.2024 | 02.10.2024 |
22.10.2024 | 30.10.2024 |
12.11.2024 | 20.11.2024 |
07.01.2025 | 15.01.2025 |
25.03.2025 | 02.04.2025 |
22.04.2025 | 30.04.2025 |
20.05.2025 | 28.05.2025 |
17.06.2025 | 25.06.2025 |
23.09.2025 | 01.10.2025 |
21.10.2025 | 29.10.2025 |
11.11.2025 | 19.11.2025 |
06.01.2026 | 14.01.2026 |
Weitere Informationen
Promotionsbüro
30167 Hannover