Fakultätsrat
Nach § 44 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) entscheidet der Fakultätsrat in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt u. a. die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung und entscheidet in allen Fragen hinsichtlich der Entwicklung der Fakultät.
Der Fakultätsrat ist paritätisch besetzt mit Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter, Studierenden und Mitarbeitern aus Technik und Verwaltung. Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz.
Um gemäß der Grundordnung der Leibniz Universität eine Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit zu ermöglichen, können neben den Mitgliedern des Fakultätsrats auch die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie interessierte Mitglieder und Angehörige der Universität am hochschulöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen.
Diese Personen müssen sich bis spätestens 10 Uhr am Tag der Sitzung bei Frau von Pichowski anmelden. Wenn der nichtöffentliche Teil der Sitzung aufgerufen wird, werden die Gäste gebeten, das Meeting zu verlassen.
Anträge an den Fakultätsrat
30167 Hannover