Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte der Universität hat bemängelt, dass bei einer Begehung Feuer- und Rauchschutztüren und andere selbstschließende Türen mit Gegenständen wie Holzkeilen offengehalten wurden. Er weist darauf hin, dass dies verboten ist, da hierdurch wirksame Brand- oder Rauchabschnittsbildung außer Kraft gesetzt und der schnellen Brand- bzw. Rauchausbreitung Vorschub geleistet wird.