Ziel des Praxisprojekts ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Es wird in der Regel im 3. Semester des Masterstudiums absolviert und umfasst einen Zeitraum von 6 Monaten mit mindestens 20 Wochen praktischer Tätigkeit.
Das Praxisprojekt besteht aus einem zu bearbeitenden Projekt, einer wissenschaftlichen Arbeit und einem Kolloquium bzw. einer Präsentation. Die Bewerbung um eine Praxisprojektstelle soll selbstständig erfolgen. Hilfestellung kann dabei in den Instituten gegeben werden. Zulassungsvoraussetzung sind 18 LPs aus Pflichtmodulen. Das Praxisprojekt muss mit einem Meldebogen beim Prüfungsamt zugelassen und angemeldet werden.
Richtlinie Praxisprojekt
In den Richtlinien finden Sie die geltenden Bestimmungen zu den Zielen, zur Zulassung und Durchführung sowie zum Bestehen des Praxisprojekts.
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30167 Hannover