Vorpraktikum "Bau- und Umweltingenieurwesen"
Vorpraktikumsrichtlinie "Bau- und Umweltingenieurwesen (B. Sc.)"
1. Sinn und Zweck des Vorpraktikums
Die Tätigkeit im Vorpraktikum soll praktisch angelegt sein, um die Bedingungen in der Baupraxis aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Dem Verständnis der sozialen Probleme im Arbeitsprozess kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die praktische Erfahrung mit Baumaschinen, Baumaterialien und grundlegenden Verfahren dient dabei als Basis für den Anwendungsbezug im Bachelorstudium. Weiterhin sollen Entscheidungshilfen für die Gestaltung eines anschließenden Masterstudiums und für das spätere Tätigkeitsfeld gegeben werden.
2. Hinweise über Art und Dauer des Vorpraktikums
Die Mindestdauer des geforderten Vorpraktikums beträgt 13 Wochen und ist außerhalb der Universität abzuleisten. Die Gesamtdauer des Vorpraktikums soll nicht in kürzere Zeitabschnitte als 3 Wochen unterteilt werden.
Als geeignete Tätigkeit im Vorpraktikum gilt in erster Linie praktische Arbeit auf Baustellen. Die Arbeiten können sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht werden und müssen sich auf einen oder mehrere der folgenden Bereiche erstrecken: Arbeiten im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau. Dazu gehören: Beton-, Stahl-, Holz- und Mauerwerksbau, Grund-, Erd-, Wasser-, Straßen- und Tunnelbau. Eine durch Prüfung im Handwerk abgeschlossene Lehrzeit in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche zählt als vollständiges Vorpraktikum. Das Vorpraktikum kann nur zu einem Teil von max. 7 Wochen im familieneigenen Betrieb abgeleistet werden.
Eine praktische Tätigkeit, die nicht im Rahmen eines Baubetriebes absolviert wird, kann nur zum Teil auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Mit bis zu 7 Wochen wird angerechnet: Werkstatttätigkeit, Bauaufsicht, Büroarbeit (Ingenieurbüro, Bauverwaltung), Labortätigkeit, Vermessungsarbeit, Ausbildung in bauverwandten Berufen (z.B. Bauzeichnen) sowie eine den geforderten Tätigkeiten entsprechende Beschäftigung bei der Bundeswehr oder im Rahmen eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) innerhalb der Bundesfreiwilligendienste (BFD). In begründeten Ausnahmefällen entscheidet das Praktikantenamt.
3. Vermittlung von Vorpraktikumsstellen
Das Praktikantenamt vermittelt keine Arbeitsstellen bzw. Vorpraktikumsstellen. Auslandspraktika in Europa und Übersee werden durch die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) vermittelt.
4. Bescheinigung des Vorpraktikums
Die praktische Tätigkeit eines Vorpraktikums muss durch die entsprechenden Betriebe schriftlich - ohne besondere Formvorgabe - bestätigt werden. In dieser Vorpraktikumsbescheinigung müssen über die im Einzelnen durchgeführten Arbeiten Aussagen getroffen werden hinsichtlich
- Tätigkeitsbereich (z.B. Baustelle, Büro, Labor, Verwaltung)
- Art der ausgeführten Tätigkeit (z.B. Mithilfe bei Schalarbeiten, Betonieren)
- Dauer der Tätigkeit ( Fehltage infolge Krankheit, Urlaub etc. dürfen in der nachgewiesenen Dauer nicht enthalten sein).
Des Weiteren müssen die Bescheinigungen ausweisen, dass die Arbeitsordnung des Betriebes ohne Ausnahme eingehalten wurde. Bescheinigungen der Bundeswehr und die eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) innerhalb der Bundesfreiwilligendienste (BFD) müssen entsprechend den o.g. Richtlinien detaillierte Angaben enthalten, damit die anerkennungswürdigen Zeiten festgelegt werden können. Bei Vorpraktika im Ausland sind die Bescheinigungen in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden.
5. Anerkennung des Vorpraktikums
Für Studierende des Bachelorstudiengangs Bau- und Umweltingenieruwesen ist die Anerkennung des Vorpraktikums Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit. Ein Vorpraktikum kann nur dann anerkannt werden, wenn
- ein vollständiger Nachweis über die gesamte geforderte Tätigkeit (13 Wochen) erbracht wird
- die Bescheinigungen den o.a. Richtlinien entsprechen und
- die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters vorgelegt wird.
Praktikumsamt Bauingenieurwesen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt. Die Sprechzeiten sind Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.