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Vorpraktikum "Bau- und Umweltingenieurwesen"

Neue Vorpraktikumsrichtlinie ab 1.10.2025

Ab dem 1. Oktober 2025 gilt für alle Studierenden des Bachelor-Studiengangs "Bau- und Umweltingenieurwesen" eine neue Vorpraktikumsrichtlinie. Für alle, die ihre Unterlagen noch vor dem 1.10.2025 einreichen, gilt die bisherige Richtlinie. Dieser Stichtag betrifft nur die Einreichung der Unterlagen beim Praktikumsamt, die Praktika selbst können vor dem 1.10.2025 absolviert worden sein.

Vorpraktikumsrichtlinie "Bau- und Umweltingenieurwesen"

  • Richtlinie bis 30.9.2025

    1. Sinn und Zweck des Vorpraktikums

    Die Tätigkeit im Vorpraktikum soll praktisch angelegt sein, um die Bedingungen in der Baupraxis aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Dem Verständnis der sozialen Probleme im Arbeitsprozess kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die praktische Erfahrung mit Baumaschinen, Baumaterialien und grundlegenden Verfahren dient dabei als Basis für den Anwendungsbezug im Bachelorstudium. Weiterhin sollen Entscheidungshilfen für die Gestaltung eines anschließenden Masterstudiums und für das spätere Tätigkeitsfeld gegeben werden.

    2. Hinweise über Art und Dauer des Vorpraktikums

    Die Mindestdauer des geforderten Vorpraktikums beträgt 13 Wochen und ist außerhalb der Universität abzuleisten. Die Gesamtdauer des Vorpraktikums soll nicht in kürzere Zeitabschnitte als 3 Wochen unterteilt werden.

    Als geeignete Tätigkeit im Vorpraktikum gilt in erster Linie praktische Arbeit auf Baustellen. Die Arbeiten können sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht werden und müssen sich auf einen oder mehrere der folgenden Bereiche erstrecken: Arbeiten im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau. Dazu gehören: Beton-, Stahl-, Holz- und Mauerwerksbau, Grund-, Erd-, Wasser-, Straßen- und Tunnelbau. Eine durch Prüfung im Handwerk abgeschlossene Lehrzeit in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche zählt als vollständiges Vorpraktikum. Das Vorpraktikum kann nur zu einem Teil von max. 7 Wochen im familieneigenen Betrieb abgeleistet werden.

    Eine praktische Tätigkeit, die nicht im Rahmen eines Baubetriebes absolviert wird, kann nur zum Teil auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Mit bis zu 7 Wochen wird angerechnet: Werkstatttätigkeit, Bauaufsicht, Büroarbeit (Ingenieurbüro, Bauverwaltung), Labortätigkeit, Vermessungsarbeit, Ausbildung in bauverwandten Berufen (z.B. Bauzeichnen) sowie eine den geforderten Tätigkeiten entsprechende Beschäftigung bei der Bundeswehr oder im Rahmen eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) innerhalb der Bundesfreiwilligendienste (BFD). In begründeten Ausnahmefällen entscheidet das Praktikantenamt.

    3. Vermittlung von Vorpraktikumsstellen

    Das Praktikantenamt vermittelt keine Arbeitsstellen bzw. Vorpraktikumsstellen. Auslandspraktika in Europa und Übersee werden durch die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) vermittelt.

    4. Bescheinigung des Vorpraktikums

    Die praktische Tätigkeit eines Vorpraktikums muss durch die entsprechenden Betriebe schriftlich - ohne besondere Formvorgabe - bestätigt werden. In dieser Vorpraktikumsbescheinigung müssen über die im Einzelnen durchgeführten Arbeiten Aussagen getroffen werden hinsichtlich

    • Tätigkeitsbereich (z.B. Baustelle, Büro, Labor, Verwaltung) 
    • Art der ausgeführten Tätigkeit (z.B. Mithilfe bei Schalarbeiten, Betonieren)
    • Dauer der Tätigkeit ( Fehltage infolge Krankheit, Urlaub etc. dürfen in der nachgewiesenen Dauer nicht enthalten sein).

    Des Weiteren müssen die Bescheinigungen ausweisen, dass die Arbeitsordnung des Betriebes ohne Ausnahme eingehalten wurde. Bescheinigungen der Bundeswehr und die eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) innerhalb der Bundesfreiwilligendienste (BFD) müssen entsprechend den o.g. Richtlinien detaillierte Angaben enthalten, damit die anerkennungswürdigen Zeiten festgelegt werden können. Bei Vorpraktika im Ausland sind die Bescheinigungen in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden.

    5. Anerkennung des Vorpraktikums

    Für Studierende des Bachelorstudiengangs Bau- und Umweltingenieruwesen ist die Anerkennung des Vorpraktikums Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit. Ein Vorpraktikum kann nur dann anerkannt werden, wenn

    • ein vollständiger Nachweis über die gesamte geforderte Tätigkeit (13 Wochen) erbracht wird
    • die Bescheinigungen den o.a. Richtlinien entsprechen und
    • die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters vorgelegt wird.
  • Richtlinie ab 1.10.2025

    1. Zweck und Ziel des Vorpraktikums

    Die Tätigkeit im Vorpraktikum soll praktisch angelegt sein, um die Bedingungen in der Baupraxis aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Dabei erhält die Praktikantin/der Praktikant einen Einblick in die technischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen von Betrieben in der Bauwirtschaft. Die praktische Erfahrung im Betrieb oder auf der Baustelle mit z. B. Baumaschinen, Baumaterialien und grundlegenden Verfahren dient dabei als Basis für den Anwendungsbezug im Bachelorstudium. Weiterhin sollen Entscheidungshilfen für die Gestaltung eines anschließenden Masterstudiums und für das spätere Tätigkeitsfeld gegeben werden.

    2. Hinweise über Art und Dauer des Vorpraktikums

    Die Mindestdauer des geforderten Vorpraktikums beträgt 8 Wochen in Vollzeit, mindestens jedoch 280 Arbeitsstunden. Es kann in einzelne Abschnitte von mindestens je 2 Wochen (mindestens 70 Arbeitsstunden) gegliedert werden.

    Das Vorpraktikum ist nur auf Baustellen oder in Baubetrieben laut Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 des Statistischen Bundesamt Wiesbaden, Abschnitt E: 36, 37; Abschnitt F: 41.2; 42; 43.1, 43.29.1, 43.3, 43.9 abzuleisten (Download Klassifikation - anerkannte Bereiche sind gelb markiert). Die praktische Mitarbeit auf der Baustelle kann sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht werden und muss sich auf einen oder mehrere Baubereiche gemäß der o. g. Klassifikation der Wirtschaftszweige erstrecken.

    • Eine durch Prüfung im Handwerk abgeschlossene Lehrzeit in einem der o. g. Tätigkeitsbereiche,
    • ein vom Praktikantenamt einer anderen Universität anerkanntes Praktikum,
    • ein Praktikum bei der Feuerwehr mit einer modulen Grundausbildung bzw. eine mindestens 2-jährige Mitgliedschaft mit einer modularen Grundausbildung oder gleichwertig bei der freiwilligen Feuerwehr,
    • eine Mitgliedschaft oder ein bundesfreiwilligen Dienst im THW mit einer abgeschlossenen THW-Grundausbildung
      zählen als vollständiges Vorpraktikum.

    Das Vorpraktikum kann nur zu einem Teil von max. 2 Wochen im familieneigenen Betrieb abgeleistet werden.

    3. Sonderregelung aus gesundheitlichen Gründen

    Wenn aus gesundheitlichen Gründen kein Baustellenpraktikum nach Abschnitt 2 geleistet werden kann, ist auf Anfrage eine Sonderregelung mit dem Praktikumsamt möglich.

    4. Vermittlung von Vorpraktikumsstellen

    Die Praktikantinnen und Praktikanten bewerben sich eigenständig bei den Baubetrieben. Das Praktikumsamt vermittelt keine Arbeitsstellen bzw. Vorpraktikumsstellen.

    Auslandspraktika in Europa und Übersee werden durch die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) vermittelt.

    Bei Unklarheiten, ob ein gewählter Praktikumsbetrieb zu den oben genannten Baubereiche fällt, kann das Praktikumsamt im Vorfeld zu Rate gezogen werden.

    Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Baustellen-Vorpraktikums z. B. für den Baubetrieb kann im Praktikumsamt angefordert werden.

    5. Versicherungsschutz

    Bitte beachten Sie, dass während des Praktikums kein Versicherungsschutz über die Leibniz Universität besteht.

    6. Digitale Praktikumsmappe (PDF-Format)

    Die Praktikantinnen und Praktikanten erstellen für die Anerkennung des Vorpraktikums eine digitale Praktikumsmappe, deren Inhalt folgendes enthält:

    1. das ausgefüllte Formblatt „Vorpraktikumsnachweis“
       
    2. jeweils eine Praktikumsbescheinigung des jeweiligen Baubetriebs, in der Art und Dauer (Wochenarbeitszeit und Beschäftigungszeitraum) der ausgeübten Tätigkeit auf einem Firmenbriefkopf versehen mit Firmenstempel und Unterschrift bestätigt werden. Des Weiteren müssen die Bescheinigungen ausweisen, dass die Arbeitsordnung des Betriebes ohne Ausnahme eingehalten wurde
      oder
      die jeweils ausgefüllte Vorlage „Praktikumsbescheinigung“
       
    3.  einen Praktikumsbericht mit Fazit und 1-2 Fotos
      1. Der Umfang des Berichts sollte pro Woche ca. eine halbe DIN A4-Seite umfassen. Hier beschreiben Sie je Woche einen Erfahrungsbericht über die von Ihnen ausgeführten Baustellentätigkeiten. Anstatt eines Berichts wird auch ein Bautagebuch akzeptiert.
      2. Fazit (max. eine halbe DIN A4-Seite) mit Erfahrungen und Beobachtungen während des Praktikums
      3. Anlage: 1 bis 2 Fotos
    4. die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters

    Über diese Internetseite können die Vordrucke „Vorpraktikumsnachweis“, „Praktikumsbescheinigung“, „Praktikumsbericht“ sowie der Link der Klassifikation der Wirtschaftszweige heruntergeladen werden.

    Bei Vorpraktika im Ausland sind die Bescheinigungen in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden.

    7. Anerkennung des Vorpraktikums

    Für Studierende des Bachelorstudiengangs Bau- und Umweltingenieurwesen ist die Anerkennung des Vorpraktikums Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit. Ein Vorpraktikum kann nur dann anerkannt werden, wenn

    • der vollständige Nachweis (Siehe Punkt 6 „Praktikumsmappe“) über die gesamte geforderte Tätigkeit auf der Baustelle (8 Wochen) erbracht wird
       
    • die Bescheinigungen den o. a. Richtlinien entsprechen.

    Für die Anerkennung reichen die Studierende die Praktikumsmappe sowie die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters , wenn möglich per E-Mail als pdf-Datei oder in Papierversion, an das Praktikumsamt ein.


Downloads


Praktikumsamt Bauingenieurwesen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt. Die Sprechzeiten sind Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Kerstin Bensch
Vorpraktikumsamt
Kerstin Bensch
Vorpraktikumsamt

Tipp: Einen Praktikumsplatz im "Stellenticket" der Leibniz Universität Hannover suchen
Die IAESTE vermittelt Fachpraktika im Ausland für Studierende aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.