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Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
Für das Vorpraktikum infrage kommende Bereiche sind gelb markiert
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Praktikumsbericht
Vorlage (pdf)
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Vorpraktikumsnachweis
Formular (pdf)
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Praktikumsbescheinigung
für Unternehmen ohne eigene Vorlage
Neue Vorpraktikumsrichtlinie ab 1.10.2025
Ab dem 1. Oktober 2025 gilt für alle Studierenden des Bachelor-Studiengangs "Bau- und Umweltingenieurwesen" eine neue Vorpraktikumsrichtlinie. Für alle, die ihre Unterlagen noch vor dem 1.10.2025 einreichen, gilt die bisherige Richtlinie. Dieser Stichtag betrifft nur die Einreichung der Unterlagen beim Praktikumsamt, die Praktika selbst können vor dem 1.10.2025 absolviert worden sein.
Vorpraktikumsrichtlinie "Bau- und Umweltingenieurwesen"
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Richtlinie bis 30.9.2025
1. Sinn und Zweck des Vorpraktikums
Die Tätigkeit im Vorpraktikum soll praktisch angelegt sein, um die Bedingungen in der Baupraxis aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Dem Verständnis der sozialen Probleme im Arbeitsprozess kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die praktische Erfahrung mit Baumaschinen, Baumaterialien und grundlegenden Verfahren dient dabei als Basis für den Anwendungsbezug im Bachelorstudium. Weiterhin sollen Entscheidungshilfen für die Gestaltung eines anschließenden Masterstudiums und für das spätere Tätigkeitsfeld gegeben werden.
2. Hinweise über Art und Dauer des Vorpraktikums
Die Mindestdauer des geforderten Vorpraktikums beträgt 13 Wochen und ist außerhalb der Universität abzuleisten. Die Gesamtdauer des Vorpraktikums soll nicht in kürzere Zeitabschnitte als 3 Wochen unterteilt werden.
Als geeignete Tätigkeit im Vorpraktikum gilt in erster Linie praktische Arbeit auf Baustellen. Die Arbeiten können sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht werden und müssen sich auf einen oder mehrere der folgenden Bereiche erstrecken: Arbeiten im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau. Dazu gehören: Beton-, Stahl-, Holz- und Mauerwerksbau, Grund-, Erd-, Wasser-, Straßen- und Tunnelbau. Eine durch Prüfung im Handwerk abgeschlossene Lehrzeit in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche zählt als vollständiges Vorpraktikum. Das Vorpraktikum kann nur zu einem Teil von max. 7 Wochen im familieneigenen Betrieb abgeleistet werden.
Eine praktische Tätigkeit, die nicht im Rahmen eines Baubetriebes absolviert wird, kann nur zum Teil auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Mit bis zu 7 Wochen wird angerechnet: Werkstatttätigkeit, Bauaufsicht, Büroarbeit (Ingenieurbüro, Bauverwaltung), Labortätigkeit, Vermessungsarbeit, Ausbildung in bauverwandten Berufen (z.B. Bauzeichnen) sowie eine den geforderten Tätigkeiten entsprechende Beschäftigung bei der Bundeswehr oder im Rahmen eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) innerhalb der Bundesfreiwilligendienste (BFD). In begründeten Ausnahmefällen entscheidet das Praktikantenamt.
3. Vermittlung von Vorpraktikumsstellen
Das Praktikantenamt vermittelt keine Arbeitsstellen bzw. Vorpraktikumsstellen. Auslandspraktika in Europa und Übersee werden durch die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) vermittelt.
4. Bescheinigung des Vorpraktikums
Die praktische Tätigkeit eines Vorpraktikums muss durch die entsprechenden Betriebe schriftlich - ohne besondere Formvorgabe - bestätigt werden. In dieser Vorpraktikumsbescheinigung müssen über die im Einzelnen durchgeführten Arbeiten Aussagen getroffen werden hinsichtlich
- Tätigkeitsbereich (z.B. Baustelle, Büro, Labor, Verwaltung)
- Art der ausgeführten Tätigkeit (z.B. Mithilfe bei Schalarbeiten, Betonieren)
- Dauer der Tätigkeit ( Fehltage infolge Krankheit, Urlaub etc. dürfen in der nachgewiesenen Dauer nicht enthalten sein).
Des Weiteren müssen die Bescheinigungen ausweisen, dass die Arbeitsordnung des Betriebes ohne Ausnahme eingehalten wurde. Bescheinigungen der Bundeswehr und die eines Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahres (FWJ) innerhalb der Bundesfreiwilligendienste (BFD) müssen entsprechend den o.g. Richtlinien detaillierte Angaben enthalten, damit die anerkennungswürdigen Zeiten festgelegt werden können. Bei Vorpraktika im Ausland sind die Bescheinigungen in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden.
5. Anerkennung des Vorpraktikums
Für Studierende des Bachelorstudiengangs Bau- und Umweltingenieruwesen ist die Anerkennung des Vorpraktikums Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit. Ein Vorpraktikum kann nur dann anerkannt werden, wenn
- ein vollständiger Nachweis über die gesamte geforderte Tätigkeit (13 Wochen) erbracht wird
- die Bescheinigungen den o.a. Richtlinien entsprechen und
- die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters vorgelegt wird.
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Richtlinie ab 1.10.2025
1. Zweck und Ziel des Vorpraktikums
Die Tätigkeit im Vorpraktikum soll praktisch angelegt sein, um die Bedingungen in der Baupraxis aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Dabei erhält die Praktikantin/der Praktikant einen Einblick in die technischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen von Betrieben in der Bauwirtschaft. Die praktische Erfahrung im Betrieb oder auf der Baustelle mit z. B. Baumaschinen, Baumaterialien und grundlegenden Verfahren dient dabei als Basis für den Anwendungsbezug im Bachelorstudium. Weiterhin sollen Entscheidungshilfen für die Gestaltung eines anschließenden Masterstudiums und für das spätere Tätigkeitsfeld gegeben werden.
2. Hinweise über Art und Dauer des Vorpraktikums
Die Mindestdauer des geforderten Vorpraktikums beträgt 8 Wochen in Vollzeit, mindestens jedoch 280 Arbeitsstunden. Es kann in einzelne Abschnitte von mindestens je 2 Wochen (mindestens 70 Arbeitsstunden) gegliedert werden.
Das Vorpraktikum ist nur auf Baustellen oder in Baubetrieben laut Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 des Statistischen Bundesamt Wiesbaden, Abschnitt E: 36, 37; Abschnitt F: 41.2; 42; 43.1, 43.29.1, 43.3, 43.9 abzuleisten (Download Klassifikation - anerkannte Bereiche sind gelb markiert). Die praktische Mitarbeit auf der Baustelle kann sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht werden und muss sich auf einen oder mehrere Baubereiche gemäß der o. g. Klassifikation der Wirtschaftszweige erstrecken.
- Eine durch Prüfung im Handwerk abgeschlossene Lehrzeit in einem der o. g. Tätigkeitsbereiche,
- ein vom Praktikantenamt einer anderen Universität anerkanntes Praktikum,
- ein Praktikum bei der Feuerwehr mit einer modulen Grundausbildung bzw. eine mindestens 2-jährige Mitgliedschaft mit einer modularen Grundausbildung oder gleichwertig bei der freiwilligen Feuerwehr,
- eine Mitgliedschaft oder ein bundesfreiwilligen Dienst im THW mit einer abgeschlossenen THW-Grundausbildung
zählen als vollständiges Vorpraktikum.
Das Vorpraktikum kann nur zu einem Teil von max. 2 Wochen im familieneigenen Betrieb abgeleistet werden.
3. Sonderregelung aus gesundheitlichen Gründen
Wenn aus gesundheitlichen Gründen kein Baustellenpraktikum nach Abschnitt 2 geleistet werden kann, ist auf Anfrage eine Sonderregelung mit dem Praktikumsamt möglich.
4. Vermittlung von Vorpraktikumsstellen
Die Praktikantinnen und Praktikanten bewerben sich eigenständig bei den Baubetrieben. Das Praktikumsamt vermittelt keine Arbeitsstellen bzw. Vorpraktikumsstellen.
Auslandspraktika in Europa und Übersee werden durch die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) vermittelt.
Bei Unklarheiten, ob ein gewählter Praktikumsbetrieb zu den oben genannten Baubereiche fällt, kann das Praktikumsamt im Vorfeld zu Rate gezogen werden.
Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Baustellen-Vorpraktikums z. B. für den Baubetrieb kann im Praktikumsamt angefordert werden.
5. Versicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass während des Praktikums kein Versicherungsschutz über die Leibniz Universität besteht.
6. Digitale Praktikumsmappe (PDF-Format)
Die Praktikantinnen und Praktikanten erstellen für die Anerkennung des Vorpraktikums eine digitale Praktikumsmappe, deren Inhalt folgendes enthält:
- das ausgefüllte Formblatt „Vorpraktikumsnachweis“
- jeweils eine Praktikumsbescheinigung des jeweiligen Baubetriebs, in der Art und Dauer (Wochenarbeitszeit und Beschäftigungszeitraum) der ausgeübten Tätigkeit auf einem Firmenbriefkopf versehen mit Firmenstempel und Unterschrift bestätigt werden. Des Weiteren müssen die Bescheinigungen ausweisen, dass die Arbeitsordnung des Betriebes ohne Ausnahme eingehalten wurde
oder
die jeweils ausgefüllte Vorlage „Praktikumsbescheinigung“
- einen Praktikumsbericht mit Fazit und 1-2 Fotos
- Der Umfang des Berichts sollte pro Woche ca. eine halbe DIN A4-Seite umfassen. Hier beschreiben Sie je Woche einen Erfahrungsbericht über die von Ihnen ausgeführten Baustellentätigkeiten. Anstatt eines Berichts wird auch ein Bautagebuch akzeptiert.
- Fazit (max. eine halbe DIN A4-Seite) mit Erfahrungen und Beobachtungen während des Praktikums
- Anlage: 1 bis 2 Fotos
- die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
Über diese Internetseite können die Vordrucke „Vorpraktikumsnachweis“, „Praktikumsbescheinigung“, „Praktikumsbericht“ sowie der Link der Klassifikation der Wirtschaftszweige heruntergeladen werden.
Bei Vorpraktika im Ausland sind die Bescheinigungen in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden.
7. Anerkennung des Vorpraktikums
Für Studierende des Bachelorstudiengangs Bau- und Umweltingenieurwesen ist die Anerkennung des Vorpraktikums Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit. Ein Vorpraktikum kann nur dann anerkannt werden, wenn
- der vollständige Nachweis (Siehe Punkt 6 „Praktikumsmappe“) über die gesamte geforderte Tätigkeit auf der Baustelle (8 Wochen) erbracht wird
- die Bescheinigungen den o. a. Richtlinien entsprechen.
Für die Anerkennung reichen die Studierende die Praktikumsmappe sowie die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters , wenn möglich per E-Mail als pdf-Datei oder in Papierversion, an das Praktikumsamt ein.
Wichtige Hinweise (ab 1.10.2025)
- Gemäß der Vorpraktikumsrichtlinie (siehe oben) und den jeweiligen Prüfungsordnungen für Bau- und Umweltingenieurwesen sind vor Anmeldung der Bachelorarbeit ein Praktikum oder mehrere Praktika im Umfang von mind. 8 Wochen in Vollzeit, mindestens jedoch 280 Arbeitsstunden zu leisten. Ein Praktikum in Teilzeit wird nicht anerkannt.
- Das Vorpraktikum ist nur auf Baustellen oder in Baubetrieben laut Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 des Statistischen Bundesamt Wiesbaden, Abschnitt E: 36, 37, Abschnitt F: 41.2; 42; 43.1, 43.29.1, 43.3, 43.9 abzuleisten (siehe "Downloads").
- Tätigkeiten aus den Aufgabengebieten von Ingenieurbüros können nicht anerkannt werden.
- Als vollständiges Vorpraktikum kann anerkannt werden:
- eine durch Prüfung im Handwerk abgeschlossene Lehrzeit in einem der o. g. Tätigkeitsbereiche
- ein vom Praktikantenamt einer anderen Universität anerkanntes Praktikum
- eine modulare Grundausbildung bzw. eine mindestens 2-jährige Mitgliedschaft mit einer modularen Grundausbildung oder gleichwertig bei der freiwilligen Feuerwehr
- eine Mitgliedschaft oder ein Bundesfreiwilligendienst im THW mit einer abgeschlossen THW-Grundausbildung
Downloads
Abgabe der Praktikumsnachweise
- Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Instituts für Bauphysik, Appelstraße 9A, 30167 Hannover
ODER: eingescannt als pdf per E-Mail an vorpraktikum@fbg.uni-hannover.de - Erst wenn das Vorpraktikum vollständig geleistet wurde (bis zum 30.09.2025 = 13 Wochen Vorpraktikum in Vollzeit; ab dem 01.10.2025 = 8 Wochen Vorpraktikum in Vollzeit bzw. mind. jedoch 280 Arbeitsstunden), können Sie die Arbeitszeugnisse/die Bescheinigungen und die laufende Immatrikulationsbescheinigung für die Anerkennung einreichen.
- Die Prüfung der Anerkennung erfolgt zeitnah, spätestens innerhalb von 3 Wochen.
Häufige Fragen zur Vorpraktikumsrichtlinie
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Wie lang muss das Vorpraktikum sein?
Das Vorpraktikum umfasst mindestens 8 Wochen in Vollzeit, jedoch mindestens 280 Arbeitsstunden.
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Vermittelt die Leibniz Universität Hannover Praktikumsplätze?
Nein, die Praktikantinnen und Praktikanten suchen sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb aus. Dabei ist auf die Einhaltung laut der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 des Statistischen Bundesamt Wiesbaden, Abschnitt E: 36, 37, Abschnitt F: 41.2; 42; 43.1, 43.29.1, 43.3, 43.9 zu achten (siehe "Downloads").
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Kann das Vorpraktikum auf verschiedene Baubetriebe aufgeteilt werden?
Ja, jeder Praktikumsabschnitt sollte die Dauer von 2 Wochen Vollzeit nicht unterschreiten.
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Kann das Vorpraktikum in Teilzeit geleistet werden?
Nein, Teilzeit ist nicht möglich.
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Kann das Vorpraktikum im Ausland erbracht werden?
Ja, das Praktikum kann im Ausland absolviert werden. Die Arbeitszeugnisse/Bescheinigungen sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
In anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beigefügt werden.
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Ich kann das Praktikum aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der Baustelle absolvieren. Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie das Praktikumsamt.
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Kann ich beim Praktikantenamt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber darüber erhalten, dass die Absolvierung des Praktikums Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorprüfung ist?
Ja, die Bescheinigung kann beim Praktikumsamt beantragt werden. Bitte reichen Sie dazu die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit ein.
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Bin ich während des Vorpraktikums über die Leibniz Universität Hannover versichert?
Nein, es besteht während des Praktikums kein Versicherungsschutz über die Leibniz Universität Hannover. Bitte informieren Sie sich darüber vor Praktikumsbeginn in dem jeweiligen Baubetrieb.
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Welche Unterlagen müssen für die Anerkennung des Vorpraktikums eingereicht werden?
Die Praktikantinnen und Praktikanten erstellen eine Praktikumsmappe mit folgendem Inhalt:
- das ausgefüllte Formblatt "Vorpraktikumsnachweis"
- jeweils ein Arbeitszeugnis bzw. eine Praktikumsbescheinigung des jeweiligen Baubetriebs oder die Vorlage "Praktikumsbescheinigung" (siehe "Downloads")
- einen Praktikumsbericht mit Fazit und 1 - 2 Fotos
- die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
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Welche Vorgaben werden an den Bericht gestellt?
Bitte benutzen Sie den Vordruck "Praktikumsbericht" (siehe "Downloads"). Der Umfang des Berichts sollte pro Woche ca. eine halbe DIN A4-Seite umfassen. Hier dokumentieren Sie je Woche Ihre ausgeübten Baustellentätigkeiten. Anstatt eines Berichts wird auch ein Bautragebuch akzeptiert. Das Fazit umfasst max. eine halbe DIN A4-Seite mit Erfahrungen und Beobachtungen während des Praktikums. Als Anlage fügen Sie bitte 1 bis 2 Fotos bei.
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Wo und wie reiche ich die erforderlichen Unterlagen des Vorpraktikums für die Anerkennung ein?
Die Praktikumsnachweise sowie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung können in den Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr im Sekretariat des Instituts für Bauphysik, Gebäude 3408, 3. OG, Raum 324 oder eingescannt als pdf per E-Mail an vorpraktikum@fbg.uni-hannover.de eingereicht werden.
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Wie und wann bekomme ich eine Nachricht zur Anerkennung meines Praktikums?
Die Überprüfung der Anerkennug des Vorpraktikums erfolgt zeitnah, spätestens innerhalb von 3 Wochen.
DasPraktikantenamt sendet Ihnen nach der Prüfung auf Anerkennung eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Meldung der Anerkennung ans Prüfungsamt erfolgt ist und dass Sie in den darauffolgenden Tagen im QIS im Notenspiegel nachschauen sollen, ob dort das Vorpraktikum eingetragen ist.
Praktikumsamt Bauingenieurwesen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt. Die Sprechzeiten sind Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Kerstin Bensch
Vorpraktikumsamt
Telefon
Kerstin Bensch
Vorpraktikumsamt
Telefon